Wie bei einem Auto, ist auch bei einer abwassertechnischen Anlage für eine längere Lebensdauer und eine höhere Betriebssicherheit, sowie die Werterhaltung eine regelmäßige Wartung entscheidend.
Bei einem Rückstauschutz ist der Wartungsintervall nach DIN EN 13564-1 und DIN 1986-3 in einem halbjährigem Rhythmus einzuhalten.
Bei einer Hebeanlage darf der Wartungszyklus nicht größer sein als
• 1/4 Jahr bei Anlagen in gewerblichen Betrieben
• 1/2 Jahr bei Anlagen in Mehrfamilienhäusern
• 1 Jahr bei Anlagen in Einfamilienhäusern
Alle Wartungsmaßnahmen dürfen nur von sachkundigem Fachpersonal durchgeführt werden.
Durch die regelmäßige Wartung kommen Sie Ihrer Betreiber- bzw. Eigentümerpfl icht gegenüber Dritten wie z.B. Mietern oder Versicherungen nach. Auch sichern Sie sich dadurch erst den Erhalt, oder ggf. sogar eine Verlängerung, ihres Gewährleistungs- oder Garantieanspruchs an den Hersteller. Wir empfehlen Ihnen daher einen Abschluss eines Wartungsvertrages, abgestimmt auf ihre Anlage.